Pfandleihe: Sofort Bargeld!

Pfandhaus

Wichtige Fakten

  • Beleihung: Der Wert des Gegenstandes wird geschätzt, und es werden in der Regel 25 % bis 50 % des Schätzwertes als Kredit ausgezahlt.
  • Voraussetzungen: Volljährigkeit und ein gültiger Personalausweis oder Reisepass sind erforderlich. Der Gegenstand muss Eigentum des Verpfänders sein.
  • Kosten: Laut § 10 der Pfandleiherverordnung fallen monatlich 1 % Zinsen auf den Darlehensbetrag an, plus monatliche Gebühren für Lagerung und Versicherung.
  • Ablauf: Bei Nichtauslösung wird der Gegenstand öffentlich versteigert. Ein eventueller Überschuss aus der Versteigerung steht dem ursprünglichen Eigentümer zu. 

Pfandhäuser bieten eine schnelle, unkomplizierte Möglichkeit zur Liquiditätsbeschaffung, sind jedoch aufgrund der Gebühren eher für kurzfristige Engpässe gedacht. 

so funktioniert es

Ein Pfandhaus (oder Pfandleihhaus) vergibt kurzfristige Kredite gegen Hinterlegung von Wertgegenständen (wie Schmuck, Uhren, Elektronik oder Fahrzeuge) als Sicherheit. Kunden erhalten sofort Bargeld ohne Schufa-Auskunft oder Bonitätsprüfung. Der Pfandgegenstand kann innerhalb einer festgelegten Frist (meist 3–4 Monate) gegen Rückzahlung des Darlehens, Zinsen und Gebühren ausgelöst werden. 

 

 

Kernpunkte von § 10 PfandlV (Zinsen und Vergütung)

§ 10 der Pfandleiherverordnung (PfandlV) regelt die zulässigen Zinsen und Gebühren, die ein Pfandleiher für einen Pfandkredit erheben darf. Er begrenzt die Kosten auf 1 % monatlich für das Darlehen, festgelegte Gebühren für den Geschäftsbetrieb (gemäß Anlage) sowie notwendige Kosten für die Verwertung, wobei angefangene Monate voll berechnet werden können. 

  • Zinssatz: Der monatliche Zins beträgt 1 % des Darlehensbetrags.
  • Vergütungen (Gebühren): Für Lagerung, Versicherung und Verwaltung werden monatliche Gebühren erhoben, die in der Anlage zu § 10 Abs. 1 Nr. 2 PfandlV gestaffelt sind.
  • Berechnung: Zinsen und Vergütungen werden nach Monaten berechnet. Ein angefangener Monat zählt als voller Monat.
  • Kosten der Verwertung: Notwendige Kosten für eine Versteigerung (bei Nichtauslösung) sind zu ersetzen.
  • Verbot der Vorauszahlung: Der Pfandleiher darf sich Zinsen und Vergütungen nicht im Voraus gewähren lassen.
  • Teilrückzahlung: Wird das Darlehen in Teilbeträgen zurückgezahlt, sinken Zinsen und Vergütungen entsprechend dem reduzierten Darlehensrest. 

Die Regelungen stellen sicher, dass die Kosten für den Pfandkredit transparent und begrenzt bleiben, um Verbraucher zu schützen. 

Kosten eines Pfandkredits

Die Kosten eines Pfandkredits bestehen aus monatlich berechneten Zinsen und Gebühren. Die Zinsen betragen immer 1 % pro Monat, während sich die Gebühren je nach Kredithöhe staffeln.

Kreditbeträge bis einschließlich 300 €

Bis zu einem Kreditbretrag von 300 € sind die monatlichen Zinsen und Gebühren gesetzlich festgelegt. Die genaue Staffelung der Kosten entnehmen Sie bitte der oben aufgeführten Tabelle:

Kreditbeträge über 300 €

Bei Kreditbeträgen über 300 € betragen die Gebühren 3 % des Kreditbetrags. Eine detaillierte Übersicht zu Zinsen und Gebühren finden Sie in der oben  stehenden Tabelle:

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